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05.05.2023Universität zu Köln, Institut für Staatsrecht/Institut für Wissenschaftsrecht

Tagung zum Thema „Rezensionen in der Wissenschaft: Machtmissbrauch oder Qualitätsgarantie?“

Einige kontrovers diskutierte Rezensionen haben in jüngerer Vergangenheit die Frage aufgeworfen, was Besprechungen leisten können, sollen und dürfen. Diese Frage ausführlich zu diskutieren, war Anliegen der von Prof. Dr. Christian von Coelln und Prof. Dr. Stephan Rixen veranstalteten Tagung zum Thema „Rezensionen in der Wissenschaft: Machtmissbrauch oder Qualitätsgarantie?“, die am 5.5.2023 an der Universität zu Köln stattfand. Zu den Teilnehmern dieser gut besuchten Veranstaltung zählten Professoren sowie wissenschaftliche und studentische Mitarbeiter verschiedener deutscher (insbesondere, aber nicht nur rechtswissenschaftlicher) Fakultäten sowie Journalisten.

Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz machte in seinem Vortrag deutlich, dass die Rezension selbst der Wissenschaftsfreiheit unterfällt, wenn sie dem Gebot der Wissenschaftlichkeit genügt. Von Rezensionen zu unterscheiden seien dabei kurze Besprechungen, die eher eine Werbemaßnahme für das besprochene Werk bildeten. „Befangenheit“ des Rezensenten im eigentlichen Sinne existiere nicht. Gegenstand des Vortrags und der sich anschließenden Diskussion bildeten zudem unter anderem die Fragen, ob das Verhältnis des Rezensenten zum Rezensierten in einer Fußnote offengelegt werden sollte und welchen Nutzen dies hätte, inwiefern ein Erwiderungsrecht des Rezensierten besteht, welche (Kontroll-)Pflichten die Herausgeber von Zeitschriften treffen und ob bestimmte Qualifikationsanforderungen an den Rezensenten zu stellen sind.

Anschließend widmete sich Prof. Dr. David Kaldewey aus soziologischer Perspektive der Frage, ob Rezensionen als blinder Fleck der Wissenschaftsforschung gelten müssen. Dabei ging er unter anderem auf die Bedeutung ein, die Rezensionen in verschiedenen Disziplinen zukommt oder gerade nicht zukommt. Des Weiteren stellte er das Problem dar, dass Rezensionen innerhalb des wissenschaftlichen Werks des Rezensenten eher als „second class“-Publikationen wahrgenommen würden, was zu einer geringen Bereitschaft führe, diese überhaupt und zusätzlich noch mit Sorgfalt abzufassen.

Im zweiten Teil der Veranstaltung beleuchteten Prof. Dr. Armin von Weschpfennig und Prof. Dr. Margrit Seckelmann Rezensionen unter verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten. Weschpfennig ging dabei insbesondere darauf ein, inwiefern Berufungskommissionen auch oder gar ausschließlich Rezensionen über die Werke des Bewerbers zur Beurteilung der wissenschaftlichen Qualität dieser Werke heranziehen dürfen. Darüber hinaus widmete er sich der Frage, inwieweit Rezensionen einen Bestandteil des wissenschaftlichen Oeuvres des Rezensenten bilden. Seckelmann behandelte die Frage, ob Universitäten Qualitätsstandards für Rezensionen festlegen dürfen, insbesondere, um von ihr so bezeichnete „Übertötungen“ zu verhindern.

Abschließend argumentierten Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms und Prof. Dr. Julian Krüper, warum verletzende bzw. umgekehrt gerade schonende Kritik der Wissenschaft schadet, wobei diese Referate im Einzelnen sehr differenziert ausfielen. Eingegangen wurde unter anderem auf die Aspekte, dass bereits das Format der Rezension als solches den Rezensenten über den Rezensierten stelle und vor allem der Zufall darüber entscheide, ob und wer über welches Werk eine Rezension schreibt. Des Weiteren wurde der Frage nachgegangen, ob und inwieweit das rezensierte Werk vom rezensierten Autor zu trennen und inwiefern somit Sachlichkeit möglich ist.

Das ausführliche Tagungsprogramm finden Sie hier.

Text: PD Dr. Silvia Pernice-Warnke
Fotos: Institut für Staatsrecht

 

 

17.05.2017Die Zukunft der Akkreditierung von Studiengängen

12. Deutscher Hochschulrechtstag tagt an der Universität zu Köln

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Mit der Zukunft der Akkreditierung von Studiengängen beschäftigte sich der 12. Deutsche Hochschulrechtstag am Mittwoch, 17. Mai, in Köln. Die Tagung stand unter der Frage "Sinnvolle Qualitätssicherung oder bürokratischer Irrsinn?" Seit das Bundesverfassungsgericht die nordrhein-westfälischen Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen 2016 für verfassungswidrig erklärt hat, wird in Hochschulen, Verwaltung und Politik viel über eine mögliche Neuregelung diskutiert. Dabei steht auch ein grundlegender Systemwechsel zur Disposition.

Professor Dr. Christian von Coelln aus dem Kreis der Veranstalter freute sich in seiner Begrüßung, dass man offensichtlich ein sehr aktuelles Thema ausgesucht habe. Mehr als 120 Anmeldungen seien dafür ein starkes Zeichen. Das bestätigte auch Prorektor Prof. Dr. Stefan Herzig, der sich als Prorektor für Forschung und Lehre viel mit Akkreditierungen beschäftigt und aus der Praxis einige Probleme benannte. Er erhoffte sich nicht zuletzt kritische Impulse für die Ausgestaltung der neuen Akkreditierungsverordnung, die derzeit vorbereitet wird.

Anschließend beschäftigte sich Prof. Dr. Ute Mager vom Institut für Deutsches und Europäisches Verwaltungsrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Akkreditierung von Studiengängen.

Apl. Prof. Dr. Norbert Janz vom Landesrechnungshof Brandenburg wies darauf hin, dass Akkreditierungen teuer sein. Zur Wahrung der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sprach er sich für eine Abkehr von der Programmakkreditierung aus; stattdessen seien System- und Clusterakkreditierungen oftmals günstiger. Zudem forderte er eine erhebliche Verlängerung der bislang fünfjährigen Re-Akkreditierungspflicht.

Recht kritisch setzte sich Prof. Dr. Matthias Stoetzer von der Ernst-Abbe-Hochschule Jena in seinem engagierten Vortrag mit der Akkreditierungspraxis auseinander. Bedingt durch die Zusammensetzung der Kommissionen komme es immer wieder zu willkürlichen Anforderungen, zumal die Kriterien oft nur durch Allgemeinplätze festgelegt seien. Überhaupt sei der Nutzen des Akkreditierungswesens bis heute nicht empirisch nachgewiesen. Als Testfrage stellte er in den Raum, ob jemand der Anwesenden die Universität für seine Kinder danach aussuchen würde, ob diese einen akkreditierten Studiengang anbiete.

Dem widersprach Dr. Thomas Grünewald, Staatssekretär im Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen, auch aus Sicht der Kultusministerkonferenz. Er berichtete, dass spätestens im Herbst den Gremien der Kultusministerkonferenz eine Muster-Rechtsverordnung vorgelegt werde, die Details der künftigen Akkreditierungsverfahren möglichst bundeseinheitlich regeln werde, wenngleich landesspezifische Abweichungen zulässig blieben. Dr. Grünewald warb vor allem für die Systemregistrierung als "katalytischen Prozess", bei dem es durch den Austausch mit der wissenschaftlichen Peer-Group zu erheblichen Qualitätsverbesserungen kommen könne. Deutschland werde davon als starker Wissenschaftsstandort profitieren.

Sodann referierte Dr. Olaf Bartz, Mitglied des Vorstands und Geschäftsführer der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, über die künftigen Aufgaben der Stiftung. In Zukunft werden die Hochschulen privatrechtlich eine Akkreditierungsagentur beauftragen, die ein Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage sodann der Akkreditierungsrat durch Verwaltungsakt über die Akkreditierung entscheiden wird. In der anschließenden Diskussionsrunde wurde noch einmal deutlich, dass dies komplizierte Rechtsschutzfragen aufwirft, wenn die Hochschulen oder gar einzelne Fakultäten das Begutachtungsverfahren durch die Agentur für fehlerhaft halten. Grundsätzlich habe sich die Zusammenarbeit mit den Agenturen aber bewährt, so Dr. Bartz.

Abschließend bedankte sich Prof. Dr. von Coelln bei allen Referenten und Gästen des Hochschulrechtstages und lud vorsorglich schon einmal zur Tagung des nächsten Jahres ein, die dann in Erlangen stattfinden wird.

Bei weiteren Gesprächen und kühlen Getränken klang die Tagung im Dozentenzimmer der Kölner Universität aus.

Ausgerichtet wurde der Hochschulrechtstag vom Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln in Kooperation mit dem Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht und der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover sowie dem Institut für öffentliches Recht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Ein ausführlicher Tagungsbericht folgt. Weitere Informationen auch im Internet unter www.hochschulrechtstag.de

Text und Bilder: Dr. Christian Jasper