Klausurkorrektur abgeschlossen
Die Korrektur der Klausuren „Grundrechte“ sowie „Verwaltungsprozessrecht“ aus dem Sommersemester 2025 bei Prof. Dr. Dr. h.c. (TSU Tiflis) Christian von Coelln ist abgeschlossen; die Ergebnisse sind auf KLIPS veröffentlicht.
Die korrigierten Klausuren können ab Montag, dem 22.09.2025, zu den üblichen Öffnungszeiten (9–12 Uhr) in der Bibliothek des Lehrstuhls und des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht (Hauptgebäude, Bauteil V, 2. OG) abgeholt werden.
Die Ausgabe kann nur nach Vorlage des Studentenausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises erfolgen.
Wer aktuell (bspw. wegen eines Auslandssemesters o.Ä.) an der persönlichen Abholung gehindert ist, kann die Klausur durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine (von der bevollmächtigten Person mitzubringende) schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Sie muss Namen und Matrikelnummer des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers enthalten; zudem ist jeweils ein Scan bzw. Foto des Studenten- und eines amtlichen Lichtbildausweises des Vollmachtgebers/Klausurteilnehmers beizufügen. Überdies muss sich natürlich auch der/die Bevollmächtigte durch einen geeigneten Ausweis ausweisen können.
Die Frist für etwaige Remonstrationen ergibt sich aus § 23 Abs. 1 StudPrO.
Standort
Hauptgebäude der Universität zu Köln: Bauteil 5, 2. Obergeschoss
Postanschrift
Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht
Universität zu Köln
Albertus Magnus Platz
50923 Köln
Sekretariat
Tel: 0221 / 470 - 58 03
Fax: 0221 / 470 - 29 48
eMail: wissrecht(at)uni-koeln.de
(Spamschutz: Bitte das (a) durch @ ersetzen.)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr